Mag.a Silvia Rössler
Klientzentrierte Gesprächs- und Körperpsychotherapeutin
Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin
Praxis für Psychotherapie, Supervision und Körperarbeit
Wann ist Psychotherapie sinnvoll?
Für wen eignet sich eine Therapiemethode, die den Körper und das Körperwissen miteinbezieht?
Was passiert zu Beginn einer Psychotherapie und wie geht es weiter?
Zu Beginn einer Pschotherapie konkretisiert der Klient/die Klientin mit Unterstützung der Psychotherapeutin seine persönlichen Ziele. Gemeinsam werden Therapieziele und angepeilte Zeiträume vereinbart. Die Kontakte finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Ausgangspunkt der therapeutischen Arbeit sind die Probleme, die zum Veränderungswunsch geführt haben.
Im Verlauf der Psychotherapie kann es wichtig sein, die Probleme vor dem Hintergrund der persönlichen Lebensgeschichte zu betrachten. Aufbauend auf vorhandenen Stärken und Ressourcen werden neue Zukunftsperspektiven vorbereitet. Dabei soll der Klient/die Klientin/ lernen sich nicht zu überfordern und seinen Lösungsweg im eigenen Tempo zu gesetalten. Die Therapeutin hilft in dieser Phase durch einfühlsame Begleitung und unterstützende Beratung und bietet Rückhalt. Die dafür notwendige vertrauensvolle Beziehung wird gemeinsam Schritt für Schritt aufgebaut. Im geschützten Rahmen der Therapie können auf der persönlichen Ebene zwischen Klient/Klientin und Therapeutin positive Erfahrungen gesammelt werden. Diese führen dann zu einer vertieften Sicherheit im Erkennen und Berücksichtigen der eigenen Bedürfnisse, so dass eigene Beziehungen befriedigender gestaltet werden können
Die Therapie endet, wenn der Klient/die Klientin das Gefühl hat, das Leben ohne unterstützende Begleitung der Therapeutin gestalten zu können.
Zur Verschwiegenheit in der Psychotherapie
Laut §15 im Psychotherapiegesetz sind PsychotherapeutInnen der absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt während und nach Abschluss der Psychotherapie.
Abrechnung der Therapiekosten
Eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist möglich (TGKK, BVA, SVA, SVB, VAEB KUF). Für die Bewilligung eines Kostenzuschusses kann ein Antrag gestellt werden.